Ablauf/Honorar


Erstgespräch

Um ein Erstgespräch zu vereinbaren, rufe mich gerne an oder sende mir eine E-Mail (Kontakt). Dieses Erstgespräch (60 Minuten) dient dem ersten Kennenlernen. Im Verlauf des Gesprächs geht es um die Fragen: Was führt dich zu mir? Was genau ist dein Anliegen? Wie kann ich dich unterstützen?

Am Ende des Gesprächs entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten wollen und legen den inhaltlichen, zeitlichen Rahmen und das Format (Einzelsitzung o. Gruppensitzung, etc.) fest.


Honorar

Erstgespräch (60 Minuten): 50 Euro
Einzelcoaching von Privatpersonen: 90 Euro/1h (zzgl. MwSt.)
Einzelcoaching für Unternehmen: 150 Euro/1h (zzgl. MwSt.)
Schülercoaching: 70 Euro/1h zzgl. MwSt.

Zahlungsmodalitäten: Bar oder  gegen Rechnung.


Coaching-Sitzungen

Bei der ersten Coaching-Sitzung klären wir, welches Ziel/welche Themen Sie erreichen möchten, welche . Im Verlauf der Sitzungen werden wir an diesem Ziel arbeiten. Sie können aber auch immer aktuelle Anliegen mitbringen.


Ort

Wir treffen uns in der Regel in meinen Büro in Tübingen oder an einem neutralen Ort.


Anzahl/Häufigkeit der Sitzungen

Je nach Anliegen, aber in der Regel sind 3 bis 10 Sitzungen im Abstand von 4-6 Wochen sinnvoll, um ver­ein­barte Ziele zu erreichen, Themen zu bearbeiten. Bei Schülercoachings sind 2-3 Sitzungen die Regel.


Absagen

Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Du kannst jedoch bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei absagen. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nicht-Erscheinen stelle ich den vollen Betrag in Rechnung.


Selbstzahler

Gestalttherapie (und auch das Gestalt-Coaching) gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für eine Gestalttherapie sind selbst zu tragen. Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind meist als außergewöhnliche Belastungen bzw. Gestaltcoaching/-beratung als Fortbildungskosten steuerlich absetzbar. Um Unklarheiten zu vermeiden oder ganz sicher zu gehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt.

Vorteile für Selbstzahler*innen bei Gestalttherapie:

  • ein Therapieplatz kann zeitnah angeboten werden, lange Wartezeiten entfallen in der Regel
  • es erfolgt keine Info und Diagnosehinterlegung an die Krankenkasse. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von Versicherungen (BU, Lebensversicherung) haben.
  • aktive und selbstbestimmte Rolle bei der Entscheidung für diese Methode
  • die Sitzungen können zeitlich und inhaltlich individuell gestaltet und genau den Bedürfnissen angepasst werden

Gesetzliche Krankenkassen

  • Anders als zum Beispiel in der Schweiz oder in Österreich gehört Gestalttherapie in Deutschland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Außerdem muss beachtet werden, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen nur dann für Therapiestunden zahlen, wenn eine seelische Krankheit nachgewiesen wird, die in der Krankenakte aufgeführt wird.
  • Wenn du die Therapiekosten nicht zahlen kannst oder möchtest, wende dich bitte an einen Therapeuten, der eine Kassenzulassung besitzt und dessen Therapieangebot von den gesetzlichen Kassen übernommen wird. Das sind in Deutschland nur drei Therapieverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse